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Soziotherapie - Zuzahlungen gesetzliche Krankenkasse

Psychisch schwer erkrankte Versicherte hatten seit dem 1. Januar 2000 einen Anspruch auf Soziotherapie. Übernommen wurden maximal Leistungen bis höchstens 120 Stunden innerhalb von 3 Jahren. Eine wichtige Voraussetzung für die Übernahme der Kosten war die Verkürzung oder Vermeidung einer Krankenhausbehandlung durch die Soziotherapie. Ebenso wurden Kosten übernommen wenn eine notwendige, aber nicht durchführbare stationäre Behandlung ambulant erbracht wurde.

Der Patient muss seit 1. Januar 2004 eine Zuzahlung von 10 % der Kosten pro Tag leisten. Die Zuzahlung ist allerdings begrenzt auf mindestens 5 Euro und höchstens 10 Euro pro Tag.

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