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Arzneimittel - Kürzungen gesetzliche Krankenkasse

Bei Versicherten über 18 Jahren waren bislang bestimmte Arzneimittel von der Kostenerstattung durch die gesetzliche Krankenversicherung ausgeschlossen. So gab es zum Beispiel keine Erstattung für Arzneimittel gegen einfache Erkältungskrankheiten oder für Abführmittel und Arzneimittel gegen Reisekrankheit.

Seit dem 01.01.2004 werden nun grundsätzlich alle Arzneimittel die nicht verschreibungspflichtigen sind nicht mehr erstattet. Ebenso werden auch die Kosten für Mittel nicht mehr übernommen, die überwiegend der Verbesserung der privaten Lebensführung dienen. Genannt sei hier z.B. das potenzsteigernde Mittel "Viagra".

Hier gelten folgende Ausnahme:

Bei der Behandlung chronischer Krankheiten, bei Kindern bis zum 12. Lebensjahr und Jugendlichen mit Entwicklungsstörungen können auch solche Arzneimittel erstattet werden. Jedoch nur, so lange die Arzneimittel zum Therapiestandard gehören.

Verordnete Medikamente

Bei jedem verordneten Medikament und für Verbandmaterial wird eine Zuzahlung von 10 % vom Kaufpreis, mindestens jedoch ein Beitrag von 5 Euro erhoben. Die maximale Zuzahlung beträgt 10 Euro pro Medikament. Die Zuzahlung darf nicht über den Kosten des Mittels liegen.

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