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Hilfsmittel - Zuzahlungen gesetzliche Krankenkasse

Die Versicherten in der gesetzlichen Krankenkasse hatten einen Leistungsanspruch auf die Kostenerstattung für Hilfsmittel. Jedoch wurden nur für die einfachste Ausführung und bis zu einem maximalen Festbetrag die Kosten übernommen. Alle weiteren Mehrkosten musste der Versicherte selbst tragen.

Versicherte, die das 18. Lebensjahr vollendet hatten, mussten für Bandagen, Einlagen und Hilfsmittel zur Kompressionstherapie eine Zuzahlung in Höhe von 20 % des von der Krankenkasse zu übernehmenden Betrages leisten.

Für jedes Hilfsmittel (z.B. Hörgerät, orthopädische Schuhe) muss seit dem 01.01.2004 eine Zuzahlung in Höhe von 10 % geleistet werden. Die Höhe dieser Zuzahlung beträgt mindestens 5 Euro und darf nicht über 10 Euro liegen. Der Patient braucht in keinem Fall mehr dazu bezahlen als das Mittel kostet.

Bei Hilfsmitteln, die zum Verbrauch bestimmt sind (z.B. Windeln bei Inkontinenz), ist eine Zuzahlung von 10 % je Verbrauchseinheit zu leisten. Die Zuzahlung ist jedoch auf maximal 10 Euro im Monat beschränkt.

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