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Rentner in der gesetzlichen Krankenkasse

In der gesetzlichen Krankenkasse haben sich die Bedingungen für Rentner im Laufe der Jahre stark verändert. So waren Sie bis 1983 in den gesetzlichen Krankenkassen sogar beitragsfrei versichert. Erst seit dem müssen auch Rentner einen Beitrag in die Krankenkasse einzahlen.

Wie bei Berufstätigen richtet sich die Beitragshöhe nach der Höhe des Einkommens. Von den Rentenbezügen muss ein gewisser Prozentsatz als Krankenkassenbeitrag bezahlt werden. Somit zahlen Rentner mit geringeren Bezügen aus der gesetzlichen Rentenversicherung auch dementsprechend weniger als Rentner mit höheren Renten. Die Hälfte des Beitrags an die Krankenkasse übernimmt bei Rentnern, die während ihres Berufslebens pflichtversichert waren, die gesetzliche Rentenversicherung.

In den ersten Jahren haben sich die Beiträge von zunächst 3 Prozent im Jahre 1984 auf 7,6 Prozent im Jahre 1996 erhöht. Seit dem Jahr 1997 gilt auch für Rentner der individuelle Beitragssatz der entsprechenden Krankenkasse.

In der gesetzlichen Krankenkasse wurden bei freiwilligen Mitgliedern seit 1993 auch weitere, der Rente vergleichbare Alterseinnahmen wie betriebliche Zinserträge, Mieteinnahmen, private Altersversorgung wie zum Beispiel Rentenversicherungen oder sonstige zu versteuernde Einnahmen bis in Höhe der jeweils geltenden Beitragsbemessungsgrenze zur Feststellung des Krankenversicherungsbeitrages herangezogen. Die Gleichstellung zu den Pflichtversicherten erfolgte am 1.4.2002, die auf zusätzliche Einnahmen (z.B. Betriebsrenten, Versorgungsbezüge und Pensionen) nur den sogenannten "Arbeitnehmeranteil" zur Krankenkasse bezahlten.

Der aktuelle Stand seit dem 1. Januar 2004 sieht vor, das Rentner auf Betriebsrenten und ihre Nebeneinkünfte den vollen Krankenversicherungsbeitrag bezahlen müssen. Bei einem Rentner der viele Nebeneinkünfte hat, kann der Beitrag somit durchaus nahe am Höchstssatz liegen. Wo in Zukunft der Höchstbeitrag der gesetzlichen Krankenkasse liegt, ist nicht vorherzusagen. In den vergangenen 20 Jahren ist der durchschnittliche Höchstsatz der GKV jedoch um durchschnittlich 5,5 % im Jahr erhöht worden. Zur Zeit liegt er bei ungefähr 483,- Euro ohne die Pflegeversicherung.

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