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Heilmittel - Zuzahlungen gesetzliche Krankenkasse

Für Heilmittel mussten Versicherte der gesetzlichen Krankenkasse eine Zuzahlung von 15 % leisten.

Inzwischen ist die Zuzahlung von 10 % der Kosten des Heilmittels zuzüglich 10 Euro je Verordnung zu erbringen. Des weiteren ist die Zuzahlung bei häuslicher Krankenpflege auf 28 Tage pro Kalenderjahr begrenzt.

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