Rehabilitation - Zuzahlungen gesetzliche Krankenkasse
Bis Ende 2003 leisteten Versicherte die das 18. Lebensjahr vollendet hatten für die stationäre Vorsorge und Rehabilitationskur eine Zuzahlung von täglich 9 Euro. Diese Zuzahlung war pro Kalenderjahr auf maximal 14 Tage begrenzt. Des weiteren war für die medizinische Rehabilitation von Müttern und Vätern eine Zuzahlung von ebenfalls 9 Euro pro Tag zu erbringen.
Mittlerweile müssen Versicherte in der gesetzlichen Krankenkasse bei stationärer Vorsorge und Rehabilitation 10 Euro pro Tag zuzahlen. Die Zuzahlung ist bei Anschlussheilbehandlungen auf 28 Tage begrenzt.
Für Mütter und Väter ist im Rahmen einer medizinischen Rehabilitation eine Zuzahlung von 10 Euro pro Tag zu erbringen.