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Rechtliche Grundlagen der gesetzlichen Krankenkasse

Basis der Rechtsgrundlagen der gesetzlichen Krankenversicherung sind:

  • im wesentlichen das fünfte Sozialgesetzbuch.
    Die Bestimmungen zu den weiteren Sozialversicherungszweigen, wie z.B. Rentenversicherung, Pflegepflichtversicherung, Arbeitslosenversicherung und gesetzliche Unfallversicherung sind in den übrigen Sozialgesetzbüchern geregelt. Das Sozialgesetzbuch ist andauernden Überarbeitungen unterworfen. Das "Gesetz zur Modernisierung de gesetzlichen Krankenversicherung" führte ab 01.01.2004 zur Änderung der bis dahin geltenden Regelungen.
  • die Reichsversicherungsordnung ( RVO ).
    In einigen Bereichen hat auch die RVO noch eine Bedeutung in der heutigen Sozialversicherungen, so regelt sie z.B. in der GKV die Leistungen zu Schwangerschaft und Mutterschaft
  • die gültige Satzung der entsprechenden gesetzlichen Krankenkasse. Hier sind noch einmal die grundlegenden Leistungsbestandteile beschrieben.
  • die aktuellen Rechtsprechung.
    Sollte ein Versicherungsnehmer mit einer Leistungsentscheidung durch die gesetzliche Krankenversicherung nicht zufrieden sein, kann er zunächst einen Widerspruch einlegen. Wird dieser Widerspruch abgelehnt, GKV ablehnen, und sollte es sich nicht um einen Bagatellfall handeln, so kann Klage beim Sozialgericht eingereicht werden. Die nächsthöheren Instanzen sind das Landes- und das Bundessozialgericht.
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