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Freiwillig Versicherte in der gesetzlichen Krankenkasse

Diese Mitglieder haben sich bewusst für einen Versicherungsschutz durch die GKV entschieden.

In einer gesetzlichen Krankenkasse zur freiwilligen Mitgliedschaft sind nur Personen berechtigt,

  1. die aus der Versicherungspflicht ausscheiden sind und
    • mindestens 24 Monate in den letzten 5 Jahren oder
    • mindestens 12 Monate ununterbrochen und unmittelbar vor dem Ausscheiden GKV versichert war.
  2. die aus der Familienmitversicherung ausscheiden und
    • mindestens 24 Monate in den letzten 5 Jahren oder
    • mindestens 12 Monate ununterbrochen und unmittelbar vor dem Ausscheiden GKV versichert war ( für Kinder ist es ausreichend, wenn ein Elternteil die Vorversicherungszeiten erfüllt ).
  3. die erstmals eine Beschäftigung als Arbeitnehmer aufnehmen und mit dem Einkommen sofort die Jahresarbeitsentgeltgrenze überschreiten.
  4. die Schwerbehinderte sind.
  5. deren GKV Mitgliedschaft durch eine Auslandsbeschäftigung endete und die innerhalb von 2 Monaten nach Rückkehr wieder eine Beschaftigung aufnehmen.
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