Der Zahnersatz in der GKV

Der Zahnersatz in der GKV

Bei notwendigem Zahnersatz haben die gesetzlichen Krankenkassen einen Zuschuss von 50 % der Kosten übernommen. Beim Nachweis regelmäßiger Vorsorge wurden bis zu 65 % der Kosten gezahlt.

Seit dem 01.01.2004 gibt es sogenannte "befundsbezogene Festzuschüsse" bei denen es je nach ärztlichem Befund einen Festzuschüsse in einer bestimmten Höhe gibt. Alle weiteren Kosten, die über den Festzuschüssen liegen, müssen seither vom Patienten selbst getragen werden.

Ab dem Jahr 2005 wurden diese Leistungen komplett aus dem Leistungskatalog der gesetztlichen Krankenkasse gestrichen und müssen jetzt zusätzlich versichert werden. Die Versicherten haben die Möglichkeit zu wählen, ob sie den Zahnersatz gesetzlich oder privat absichern wollen. Familienmitglieder können beitragsfrei mitversichert werden. Den Versicherten steht es frei, sich zusätzlich durch eine Zahnzusatzversicherung abzusichern.


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Aktualisiert am: 6.2.2012