GKV - Versicherungsfreie Personen

GKV - Versicherungsfreie Personen

Folgende Gruppen der versicherungsfreien Personen in der gesetzlichen Krankenkasse gibt es:

  1. Selbständige und Freiberufler,
  2. Arbeitnehmer, die in zwei auf einander folgenden Jahren die Jahresentgeldgrenze überschreiten,
  3. Beihilfeberechtigte wie Beamte, Richter oder Lehrer,
  4. Ruhestandsbeamte mit Beihilfeanspruch,
  5. Personen mit Heilfürsorgeanspruch wie Berufs- und Zeitsoldaten,
  6. geringfügig Beschäftigte, wenn das Beschäftigungsverhältnis nur max. 2 Monate oder 50 Arbeitstage im Jahr beträgt,
  7. von der Versicherungspflicht befreite Personen,
  8. Personen ab dem 56 Lebensjahr, die in den letzten 5 Jahren vor Eintritt der eigentlichen Versicherungspflicht nicht in der GKV versichert waren.


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Aktualisiert am: 19.5.2012