Die Sterilisation in der GKV

Die Sterilisation in der GKV

Die gesetzliche Krankenkasse hat bis Ende 2003 für alle nicht rechtswidrigen Sterilisationen die Kosten übernommen.

Die gesetzliche Krankenversicherung unterscheidet seit dem 1. Januar 2004 nun zwischen einer medizinisch notwendigenr Sterilisation und einer Sterilisation, die im Rahmen der persönlichen Lebensplanung geschieht. Ist die Sterilisation nicht medizinisch notwendig, so muss der Versicherte diese nun selbst finanzieren.


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Aktualisiert am: 6.2.2012