Brillen und Sehhilfen

Brillen und Sehhilfen

Für verordnete Brillen und Kontaktlinsen wurden in der gesetzlichen Krankenkasse bislang die Gläser noch teilweise bezuschusst. Zum Brillengestell und für eventuelle Sonderausstattungen, etwa für Allergiker oder Sportbrillen für den Schulsport, werden keine Zuschüsse mehr gezahlt. Einen weiteren Anspruch auf einen Kostenzuschuss hatten Patienten ab dem 14. Lebensjahr nur dann, wenn sich die Sehfähigkeit um mindestens 0,5 Dioptrien verändert hatte.

Die gesetzlichen Krankenkassen übernehmen seit dem 01.01.2004 prinzipiell keine Kosten mehr für Sehilfen oder Brillen.

Eine Ausnahme gilt für Kinder und Jugendliche bis zum vollendeten 18. Lebensjahr sowie schwer sehbehinderte Menschen. Diese Personengruppen erhalten auch weiterhin Leistungen aus der gesetzlichen Krankenversicherung.


Seite drucken Diese Seite als E-Mail versenden Diese Seite als Bookmark Zur vorherigen Seite Nach oben
Copyright © ACIO 2012

     Home    ::     Sitemap    ::     Über Uns    ::    AGB    ::    Impressum    ::    Kontaktformular    
Gesetzliche Krankenkasse
   Grundlagen
     Leistungskürzungen
    Zuzahlungen
   Informationen
   Online Rechner
  
    FAQ
    Lexikon
 Download
  
    Suchen und Finden
    Bedarfsanalyse
   
  

www.versicherung-vergleiche.de

Aktualisiert am: 6.2.2012