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Brillen und Sehhilfen - Kürzungen gesetzliche Krankenkasse

Für verordnete Brillen und Kontaktlinsen wurden in der gesetzlichen Krankenkasse bislang die Gläser noch teilweise bezuschusst. Zum Brillengestell und für eventuelle Sonderausstattungen, etwa für Allergiker oder Sportbrillen für den Schulsport, werden keine Zuschüsse mehr gezahlt. Einen weiteren Anspruch auf einen Kostenzuschuss hatten Patienten ab dem 14. Lebensjahr nur dann, wenn sich die Sehfähigkeit um mindestens 0,5 Dioptrien verändert hatte.

Die gesetzlichen Krankenkassen übernehmen seit dem 01.01.2004 prinzipiell keine Kosten mehr für Sehilfen oder Brillen.

Eine Ausnahme gilt für Kinder und Jugendliche bis zum vollendeten 18. Lebensjahr sowie schwer sehbehinderte Menschen. Diese Personengruppen erhalten auch weiterhin Leistungen aus der gesetzlichen Krankenversicherung.

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