Kostenerstattung für Hilfsmittel

Kostenerstattung für Hilfsmittel

Die Versicherten in der gesetzlichen Krankenkasse hatten einen Leistungsanspruch auf die Kostenerstattung für Hilfsmittel. Jedoch wurden nur für die einfachste Ausführung und bis zu einem maximalen Festbetrag die Kosten übernommen. Alle weiteren Mehrkosten musste der Versicherte selbst tragen.

Versicherte, die das 18. Lebensjahr vollendet hatten, mussten für Bandagen, Einlagen und Hilfsmittel zur Kompressionstherapie eine Zuzahlung in Höhe von 20 % des von der Krankenkasse zu übernehmenden Betrages leisten.

Für jedes Hilfsmittel (z.B. Hörgerät, orthopädische Schuhe) muss seit dem 01.01.2004 eine Zuzahlung in Höhe von 10 % geleistet werden. Die Höhe dieser Zuzahlung beträgt mindestens 5 Euro und darf nicht über 10 Euro liegen. Der Patient braucht in keinem Fall mehr dazu bezahlen als das Mittel kostet.

Bei Hilfsmitteln, die zum Verbrauch bestimmt sind (z.B. Windeln bei Inkontinenz), ist eine Zuzahlung von 10 % je Verbrauchseinheit zu leisten. Die Zuzahlung ist jedoch auf maximal 10 Euro im Monat beschränkt.


Seite drucken Diese Seite als E-Mail versenden Diese Seite als Bookmark Zur vorherigen Seite Nach oben
Copyright © ACIO 2012

     Home    ::     Sitemap    ::     Über Uns    ::    AGB    ::    Impressum    ::    Kontaktformular    
Gesetzliche Krankenkasse
   Grundlagen
     Leistungskürzungen
    Zuzahlungen
   Informationen
   Online Rechner
  
    FAQ
    Lexikon
 Download
  
    Suchen und Finden
    Bedarfsanalyse
   
  

www.versicherung-vergleiche.de

Aktualisiert am: 6.2.2012