Übernahme der Fahrtkosten

Übernahme der Fahrtkosten

Bis Ende 2003 hat die gesetzliche Krankenversicherung alle erforderlichen Fahrtkosten und Kosten des Krankentransportes zum nächstgelegenen Vertragskrankenhaus, für Rettungsfahrten und bei ambulanter Behandlung, wenn diese zur Vermeidung oder Verkürzung einer stationären Krankenhausbehandlung diente, übernommen. Für jede Fahrt musste der Versicherte eine Selbstbeteiligung von EUR 13,- tragen. In Härtefällen war die volle Kostenübernahme möglich.

Seit dem 1.Januar 2004 übernimmt die gesetzliche Krankenkasse die Fahrtkosten für Taxi- und Mietwagenfahrten zur ambulanten Behandlung nur noch in Ausnahmefällen. Es ist eine Genehmigung durch die entsprechende Krankenkasse erforderlich. In allen anderen Fällen werden die Kosten nur übernommen, wenn zwingende medizinische Gründe für den Transport vorliegen. Dies sind z.B. Rettungsfahrten, Fahrten zur stationären Krankenhausbehandlung und wenn während der Fahrt eine fachliche oder technische Betreuung notwendig ist. Zusätzlich muss jeder Versicherte einen Eigenanteil in Höhe 9von 10 % je Fahrt, mindestens jedoch 5 Euro und höchstens 10 Euro leisten.


Seite drucken Diese Seite als E-Mail versenden Diese Seite als Bookmark Zur vorherigen Seite Nach oben
Copyright © ACIO 2012

     Home    ::     Sitemap    ::     Über Uns    ::    AGB    ::    Impressum    ::    Kontaktformular    
Gesetzliche Krankenkasse
   Grundlagen
     Leistungskürzungen
    Zuzahlungen
   Informationen
   Online Rechner
  
    FAQ
    Lexikon
 Download
  
    Suchen und Finden
    Bedarfsanalyse
   
  

www.versicherung-vergleiche.de

Aktualisiert am: 6.2.2012