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Rentner müssen seit dem 1. Januar 2004 auf Betriebsrenten und ihre Nebeneinkünfte den vollen Krankenversicherungsbeitrag bezahlen. Somit kann bei einem Rentner der viele Nebeneinkünfte hat, der Beitrag möglicherweise nahe am Höchstsatz liegen. Auch die Bundesregierung interessiert wo in Zukunft der Höchstbeitrag der gesetzlichen Krankenversicherung liegen wird und hat daher in der Vergangenheit Gutachten in Auftrag gegeben.
Folgende Werte wurden der Enquete-Kommission des Bundestages vorgelegt:
Werden die heutigen GKV Leistungsaufgaben auf den für das Jahr 2050 vorhersehbaren Altersaufbau der Bevölkerung überträgen, so liegen die Gesamtkosten der gesetzlichen Krankenkasse um 40 Prozent höher als heute. Somit gibt es schon heute absehbare Zusatzkosten, für die es keine finanzielle Vorsorge gibt.
Im Umlageverfahren bestehen im Prinzip nur zwei Möglichkeiten um diese Lücke zu schließen: Entweder muss der Leistungsumfang drastisch reduziert oder die Beitragssätze müssen weiter angehoben werden. Im folgenden wird die Dimension des Problems mit zahlreichen Beitragsprognosen zur GKV weiter verdeutlicht. Sie zeigen auf, welche Konsequenzen das Aufrechterhalten des heutigen Leistungsumfangs auf der Beitragsseite hätte.
Überblick diverser Beitragsprognosen:
| Quelle | Horizont | Beitragssatz |
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| Buttler, Fickel Lautenschläger 1999 |
2040 |
> 30,0 % |
| Breyer, Ulrich 2000 |
2040 |
23,0 % |
| DIW 2001 |
2040 |
34,0 % |
| Hof 2001 |
2050 |
21,0 - 26,0 % |
| Pfaff 2002 |
2050 |
21,4 % |
( Quelle Enquete-Kommission " Demographischer Wandel " / Bundestag Drucksache 14 /8800 )
Politisch und ökonomisch sind derartige Entwicklungen auf der Beitragsseite nicht vertretbar und den Versicherten in der Krankenkasse letztlich auch nicht zuzumuten. Somit ist allzu wahrscheinlich, dass auch zukünftig drastische Leistungskürzungen zu erwarten sind. Insbesondere dann, wenn man die zu erwartende Lücke von 40 % auf die Kostenstruktur der heutigen GKV Leistungen überträgt.
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Aktualisiert am: 19.5.2012
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