Kostenübernahme bei künstlicher Befruchtung

Kostenübernahme bei künstlicher Befruchtung

Auch weiterhin beteiligt sich die gesetzliche Krankenkasse an den Kosten für medizinische Maßnahmen zur Herbeiführung einer Schwangerschaft (insbesondere Inseminationsbehandlung und In-vitro-Fertilisation mit Embryotransfer).
Es müssen jedoch verschiedene Voraussetzungen erfüllt sein:

  • herkömmliche Behandlungsmaßnahmen wie alleinige hormonelle Stimulation oder eine Fertilisationsoperation sind bereits ohne Erfolg geblieben,
  • es besteht eine hinreichende Aussicht, dass durch diese Maßnahmen eine Schwangerschaft herbeigeführt werden kann
  • Personen, die diese Maßnahmen in Anspruch nehmen wollen, müssen miteinander verheiratet sein.
  • es dürfen ausschließlich Ei- und Samenzellen der Ehegatten verwendet werden.
  • die Versicherten müssen das 25. Lebensjahr vollendet haben.
  • Frauen dürfen das 40. und Männern das 50. Lebensjahr noch nicht vollendet haben.

In der Vergangenheit haben die Krankenkasse bei vier Versuchen die Kosten zu 100% übernommen. Mittlerweile übernimmt die gesetzliche Krankenkasse bei der künstlichen Befruchtung nur noch 50 Prozent der mit dem Behandlungsplan genehmigten Kosten. Zudem werden auch nur noch maximal drei Versuche gestützt.


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Aktualisiert am: 6.2.2012