Kostenübernahme bei künstlicher Befruchtung
Kostenübernahme bei künstlicher Befruchtung
Auch weiterhin beteiligt sich die gesetzliche Krankenkasse an den Kosten für medizinische Maßnahmen zur Herbeiführung einer Schwangerschaft (insbesondere Inseminationsbehandlung und In-vitro-Fertilisation mit Embryotransfer).
Es müssen jedoch verschiedene Voraussetzungen erfüllt sein:
- herkömmliche Behandlungsmaßnahmen wie alleinige hormonelle Stimulation oder eine Fertilisationsoperation sind bereits ohne Erfolg geblieben,
- es besteht eine hinreichende Aussicht, dass durch diese Maßnahmen eine Schwangerschaft herbeigeführt werden kann
- Personen, die diese Maßnahmen in Anspruch nehmen wollen, müssen miteinander verheiratet sein.
- es dürfen ausschließlich Ei- und Samenzellen der Ehegatten verwendet werden.
- die Versicherten müssen das 25. Lebensjahr vollendet haben.
- Frauen dürfen das 40. und Männern das 50. Lebensjahr noch nicht vollendet haben.
In der Vergangenheit haben die Krankenkasse bei vier Versuchen die Kosten zu 100% übernommen. Mittlerweile übernimmt die gesetzliche Krankenkasse bei der künstlichen Befruchtung nur noch 50 Prozent der mit dem Behandlungsplan genehmigten Kosten. Zudem werden auch nur noch maximal drei Versuche gestützt.
Copyright © ACIO 2012
Aktualisiert am: 6.2.2012
|