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Kosten beim Arztbesuch
Kosten beim Arztbesuch
Bei einem Arztbesuch brauchten Patienten bisher lediglich die Versicherungskarte ihrer Krankenkasse vorlegen. Seit dem 01.01.2004 und mit Inkrafttreten des GKV-Modernisierungsgesetzes sind jetzt bei einem Besuch beim Arzt mehrere Veränderungen eingetreten.
Jeder Versicherte in der gesetzlichen Krankenkasse muss beim Arzt oder Zahnarzt eine Praxisgebühr von 10 Euro bezahlen. Auch bei mehrfachem Arztbesuch muss diese Gebühr nur einmal im Quartal gezahlt werden. Bei einem Besuch eines anderen Arztes ist keine erneute Praxisgebühr fällig, wenn eine Überweisung von dem Arzt vorliegt, bei dem die Praxisgebühr gezahlt wurde.
Von der Praxisgebühr sind alle Kinder und Jugendliche bis zum vollendeten 18. Lebensjahr befreit.
Vorsorge
Die Praxisgebühr muss nur dann bezahlt werden, wenn es sich nicht um Kontrollbesuche beim Zahnarzt, Vorsorge- und Früherkennungstermine bzw. Schutzimpfungen handelt. Jedoch ist hierbei zu Bedenken, dass wenn sich aus den Vorsorgeterminen eine Behandlung oder ein Beratungsgespräch ergibt (z.B. beim Frauenarzt), so ist die Praxisgebühr zu entrichten.
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Aktualisiert am: 6.2.2012
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